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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit auf dieser Webseite.
(Erstellt am 28.09.2023 - aktualisiert am 14.11.2025)

Die Website steht im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 sowie § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) periodisch vorgenommenen Bewertung. Grundlage für die zu prüfenden technischen Anforderungen bildet das Behindertengleichstellungsgesetzes NRW,  die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) sowie die maßgebliche europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549.
 
Die konkrete Ausgestaltung des Prüfverfahrens sind dem Durchführungsbeschluss 2018/1524 zu der EU-Richtlinie 2016/2102 zu entnehmen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei:

  • Es sind nicht alle Informationsgrafiken mit adäquaten Textalternativen versehen.
  • Auf einzelnen Seiten sind untergeordnete Überschriften nicht mit einem untergeordneten Überschriftengrad ausgezeichnet.
  • Ältere Videos sind teilweise ohne zuschaltbare Untertitel.
  • Ältere Datentabellen sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
  • Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei.

Feedback und Kontakt

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